Schallprobleme bei Renovierung
Denken Sie bei der Renovation bestehender Wohnungen mit neuen, härteren Belägen auch an evtl. auftretende Schallprobleme.
Genügt der alte Unterlagsboden auch mit dem neuen Belag den Anforderungen des Schallschutzes? Kontrollieren sie Randdämmstreifen und Türzargen auf evtl. Schallbrücken.
Massgebend für die Beurteilung ist die SIA Norm 181 (Schallschutz im Hochbau).
Die Anforderungen sind:
Mindestanforderung: 55 dB
Erhöhte Anforderung: 50 dB
Eingehalten werden müssen in jedem Fall die Mindestanforderungen. Je tiefer der Wert (dB), desto besser ist die Trittschalldämmung.
Beim Trittschall-Verbesserungsmass von Unterlagen wie z.B. Kork, Schaumunterlagen oder Elastik Klebstoff ist es genau umgekehrt, hier gilt, je höher desto besser.
Angegebene Werte von 13 dB oder 26 dB Trittschall-Verbesserung können nun aber nicht einfach abgezogen werden, sodass aus 55 dB minus 13 dB gleich 42 dB werden.
Nein, leider ist es viel komplexer. Deshalb ist Schallschutz die Sache des Architekten, der Bauleitung oder des Akustikers.
Wir Bodenleger sprechen es an, können aber keine Verantwortung für Zahlen übernehmen.
Praxisbeispiel: | Altbausanierung | Wert | |
Schwimmender Unterlagsboden: | gemessener Trittschall | 59 dB | |
darauf | Parkett mit 1200 g Elastikkleber | 57 dB | |
Parkett auf Isotherm 3 mm | 56 dB | ||
Parkett auf Korkment 4 mm | 58 dB | ||
Teppich mit Schaumrücken | 46 dB |
Wir sehen daraus, dass selbst aufwändige Unterlagen unter Parkett verklebt, die Mindestanforderungen der SIA 118 nicht automatisch erfüllen, wenn der bestehende Untergrund schlechte Vorgaben liefert.
Gehgeräusche im Raum selbst werden deutlich vermindert.
Deshalb gilt: Vorsicht mit Versprechungen!