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Prüfung von Gussasphalt
- Die Oberfläche muss abgesandet sein. Wenn nicht, ist sie durch geeignete Massnahmen vorzubereiten.
- Gussasphalt ist thermoplastisch. Quell- oder Schwindspannungen von aufgebrachten Materialien können zu Schäden führen.
Achtung deshalb, bei dickeren Spachtelarbeiten oder bei Parkettverlegungen. - Randstreifen nie zuspachteln, oder mit Parkett näher anschneiden.
- Bei Parkettverlegung ist ein doppelter Randstreifen von mind. 10 mm Wandabstand einzuhalten.
- Dies gilt für alle Bauteile wie Wände, Türzargen, Rohrleitungen ect.
Empfehlung:
Zementspachtelmassen nie über 3 mm Stärke auftragen. Schwindspannungen können sonst zu Rissen, Abplatzungen oder zu Rissen des Gussasphaltes in seiner gesamten Stärke führen. Schollenartige Aufwölbungen sind die Folge. Spezialspachtelmassen auf Alpha-Halbhydrat- oder Dispersions-Basis sind in solchen Fällen einzusetzen.
Unbedingt Rücksprache mit Ihrem Lieferanten führen!