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Plichten der Bauleitung und des Verlegebetriebes
nach SIA 753
Pflichten der Bauleitung
- stellt abschliessbare Räume zur Verfügung
- sorgt für das vorgeschriebene Raumklima
- belegt das Aufheizen von beheizten Untergründen mit Protokollen
Pflichten des Verlegebtriebes
- Prüft den Untergrund, insbesondere auch die Höhenlagen zu anderen Bauteilen
- gibt Benutzbarkeit des Bodens bekannt
- liefert die Pflegeanleitung für die verlegten Beläge